Beim NABU Oberhausen steht nicht nur der Schutz der Natur, sondern auch von Mensch an erster Stelle. Um Unfälle bei unseren Einsätzen und Aktionen zu vermeiden, achten wir auf eine sorgfältige Planung, den richtigen Einsatz von Werkzeugen und persönliche Schutzausrüstung - ob beim Nistkastenbau, der Pflege von Biotopen oder bei Veranstaltungen. So sorgen wir gemeinsam für einen sicheren und erfolgreichen Naturschutz!
Bitte beachte immer die nachfolgenden Sicherheitshinweise:
Schutzausrüstung tragen: Je nach Einsatz (z. B. Handschuhe, feste Schuhe, Warnwesten, Helm) ist die passende Ausrüstung Pflicht. Sie schützt euch zuverlässig vor Verletzungen.
Werkzeuge sicher verwenden: Nur intakte Werkzeuge und Geräte benutzen. Vor dem Einsatz kurz prüfen, ob alles in Ordnung ist. Unsachgemäße Nutzung kann zu Verletzungen führen.
Arbeiten im Team: Nie allein zu gefährlichen Einsätzen (z. B. bei Gewässern oder auf Leitern). Eine Partnerin kann im Notfall schnell Hilfe holen.
Auf Wetter und Umgebung achten: Bei Sturm, Glätte oder großer Hitze setzen wir keine Arbeiten draußen an. Auch unübersichtliches Gelände birgt Risiken.
Pausen einlegen: Wer übermüdet ist oder sich unwohl fühlt, sollte keine körperlich anstrengenden Arbeiten übernehmen.
Einweisung vor Ort: Neue Helfer*innen erhalten eine kurze Sicherheitseinweisung. Fragen sind ausdrücklich erwünscht!
Die Gruppen-Unfallversicherung deckt die Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten ab. Unfälle auf den direkten Wegen zu und von der Tätigkeit sind eingeschlossen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private Maßnahmen (zum Beispiel einkaufen) unterbrochen wird.
Die Gruppen-Unfallversicherung deckt bleibende Schäden (Invalidität) und Todesfälle ab, die durch Unfälle entstanden sind. Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten wird. Invalidität bedeutet eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die länger als 3 Jahre besteht.
Nicht versichert sind eigene Naturschutzaktivitäten.
Funktionsträger*innen und Beauftragte, die über das Formular gemeldet wurden.
Die VBG versichert alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit dem versicherten Ehrenamt stehen.
Der Aufgabenbereich von NABU-Vorständen umfasst das gesamte Tätigwerden des Vorstandes zur Förderung des Vereinszwecks, also neben der Vereinsorganisation auch den Arten- und Naturschutz.
Problematischer ist es bei den Beauftragten. Als Beauftragte*r kann ein Mitglied gemeldet werden, wenn es organisatorische Aufgaben in einem bestimmten Bereich übernimmt. Darüber hinaus können
auch Natur- und Artenschutzmaßnahmen oder Umweltbildung in das Tätigkeitsfeld eines Beauftragten fallen. Welche Aufgaben genau zu dem Amt des Beauftragten gehören, legt die Gruppe fest. Wichtig
zu wissen ist, dass nur die Tätigkeit über die VBG versichert ist, die das gemeldete Amt auch umfasst.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher. Die VBG sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Außerdem sichert die VBG den Lebensunterhalt während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigt eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch Rente. Versicherte müssen für Rehabilitationsleistungen, wie Medikamente oder Krankenhausaufenthalte, keine Zuzahlungen leisten.
Die NABU-Versicherungen können nur dann wirkungsvoll helfen, wenn ihnen die zu regulierenden Schäden umgehend nach dem Eintritt des Schadens gemeldet werden. Welcher Schaden durch den Unfall entstanden ist, lääst sich im Zweifel nicht sofort feststellen, daher sollten alle Unfälle sofort gemeldet werden.
Dazu geht wie folgt vor:
Für die Unfallmeldung an die VBG gibt es kein ausdruckbares Formular mehr, sondern ein Onlineformular im NABU Netz.
Die Vereins-Haftpflichtversicherung versichert den NABU als Organisation. Das bedeutet, sie schützt alle Personen – egal ob Hauptamtliche, Mitglieder oder freiwillige Helfende (Nicht-Mitglieder) – die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den NABU einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Die Versicherung greift auch bei Schäden, die von Grundstücken oder Gebäuden ausgehen. Dies gilt sowohl für eigene als auch gepachtete oder zur Nutzung überlassene Flächen.
Versichert sind alle Schäden, die bei satzungsgemäßen Tätigkeiten entstanden sind. Das sind unter anderem:
Die Vereins-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, für die der NABU haftbar gemacht werden kann. Das bedeutet, sie ersetzt Schäden, die Dritten durch Verschulden des NABU zugefügt wurden. Das umfasst unter anderem:
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schließt auch Schäden zwischen NABU-Mitgliedern ein.
Um einer Vielzahl von Bagatellschäden entgegenzuwirken, ist eine Selbstbeteiligung von 250 € vorgesehen. Diese wird von der jeweiligen NABU-Gliederung getragen, die oder deren Vertreter*innen den Schaden verursacht haben.
Bei Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.