Versicherungsschutz im Ehrenamt: Unfall- und Haftpflichtversicherung


Unfallversicherung - Überblick

Hier informieren wir Euch über den Versicherungsschutz für Mitglieder, Nicht-Mitglieder und Funktionsträger bei Unfällen

  • Alle NABU- und NAJU-Mitglieder sind über die Gruppen-Unfallversicherung abgesichert.
  • Nicht-Mitglieder genießen zumindest einen minimalen Versicherungsschutz. Versicherungssumme beträgt jedoch nur ein Zehntel der Versicherungssumme für Mitglieder.
  • NABU-Funktionsträger*innen und -Beauftragte (z.B. Vorstand, Gruppenleiter) melden wir jährlich zur freiwilligen Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) an.
  • Zusätzlich: Absicherung von Ehrenamtlichen über Versicherungsverträge des Landes NRW

Vorab: Unfallprävention

Wie können wir Unfälle vermeiden

Beim NABU Oberhausen steht nicht nur der Schutz der Natur, sondern auch von Mensch an erster Stelle. Um Unfälle bei unseren Einsätzen und Aktionen zu vermeiden, achten wir auf eine sorgfältige Planung, den richtigen Einsatz von Werkzeugen und persönliche Schutzausrüstung - ob beim Nistkastenbau, der Pflege von Biotopen oder bei Veranstaltungen. So sorgen wir gemeinsam für einen sicheren und erfolgreichen Naturschutz!

 

Bitte beachte immer die nachfolgenden Sicherheitshinweise:

 

Schutzausrüstung tragen: Je nach Einsatz (z. B. Handschuhe, feste Schuhe, Warnwesten, Helm) ist die passende Ausrüstung Pflicht. Sie schützt euch zuverlässig vor Verletzungen.

Werkzeuge sicher verwenden: Nur intakte Werkzeuge und Geräte benutzen. Vor dem Einsatz kurz prüfen, ob alles in Ordnung ist. Unsachgemäße Nutzung kann zu Verletzungen führen.

Arbeiten im Team: Nie allein zu gefährlichen Einsätzen (z. B. bei Gewässern oder auf Leitern). Eine Partnerin kann im Notfall schnell Hilfe holen.

Auf Wetter und Umgebung achten: Bei Sturm, Glätte oder großer Hitze setzen wir keine Arbeiten draußen an. Auch unübersichtliches Gelände birgt Risiken.

Pausen einlegen: Wer übermüdet ist oder sich unwohl fühlt, sollte keine körperlich anstrengenden Arbeiten übernehmen.

Einweisung vor Ort: Neue Helfer*innen erhalten eine kurze Sicherheitseinweisung. Fragen sind ausdrücklich erwünscht!


Gruppen-Unfallversicherung

Welche Tätigkeiten sind versichert

Die Gruppen-Unfallversicherung deckt die Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten ab. Unfälle auf den direkten Wegen zu und von der Tätigkeit sind eingeschlossen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private Maßnahmen (zum Beispiel einkaufen) unterbrochen wird.

Welche Schäden sind versichert

Die Gruppen-Unfallversicherung deckt bleibende Schäden (Invalidität) und Todesfälle ab, die durch Unfälle entstanden sind. Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten wird. Invalidität bedeutet eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die länger als 3 Jahre besteht.

Nicht versichert sind eigene Naturschutzaktivitäten.


VBG-Unfallversicherung

Wer ist versichert

Funktionsträger*innen und Beauftragte, die über das Formular gemeldet wurden.

 

  • Funktionsträger*innen: Mitglieder, die ein Wahlamt oder eine Funktion gemäß Satzung ausüben (z.B. Vorstandsmitglieder, Kassenprüfer*innen, Beisitzer)
  • Beauftragte: Mitglieder, die im Auftrag des zuständigen Vorstandes planende, koordinierende oder organisierende Tätigkeiten ausüben (z.B. Leitung einer Gruppe, Beauftragte*r für Eulenschutz, Koordinator*in Biotoppflege, Webmaster)

Welche Tätigkeiten sind versichert

Die VBG versichert alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit dem versicherten Ehrenamt stehen.
Der Aufgabenbereich von NABU-Vorständen umfasst das gesamte Tätigwerden des Vorstandes zur Förderung des Vereinszwecks, also neben der Vereinsorganisation auch den Arten- und Naturschutz.
Problematischer ist es bei den Beauftragten. Als Beauftragte*r kann ein Mitglied gemeldet werden, wenn es organisatorische Aufgaben in einem bestimmten Bereich übernimmt. Darüber hinaus können auch Natur- und Artenschutzmaßnahmen oder Umweltbildung in das Tätigkeitsfeld eines Beauftragten fallen. Welche Aufgaben genau zu dem Amt des Beauftragten gehören, legt die Gruppe fest. Wichtig zu wissen ist, dass nur die Tätigkeit über die VBG versichert ist, die das gemeldete Amt auch umfasst.

Welche Leistungen erbringt die VBG

Bei Eintritt eines Versicherungsfalls stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher. Die VBG sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Außerdem sichert die VBG den Lebensunterhalt während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigt eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch Rente. Versicherte müssen für Rehabilitationsleistungen, wie Medikamente oder Krankenhausaufenthalte, keine Zuzahlungen leisten.


Unfall- und Schadensmeldung

Die NABU-Versicherungen können nur dann wirkungsvoll helfen, wenn ihnen die zu regulierenden Schäden umgehend nach dem Eintritt des Schadens gemeldet werden. Welcher Schaden durch den Unfall entstanden ist, lääst sich im Zweifel nicht sofort feststellen, daher sollten alle Unfälle sofort gemeldet werden.

Dazu geht wie folgt vor:

 

  1. Die zuständige NABU-Gruppe informieren (Vorstand oder Gruppenleiter)
  2. Die Gruppe bzw. der Vorstand füllt gemeinsam mit Dir das jeweilige Meldeformular aus.
  3. Die vollständig ausgefüllte Meldung wird von der NABU-Gruppe über das Online-Formular hochgeladen.
  4. Die Bundesgeschäftsstelle leitet die Meldung an die Versicherung weiter.

Für die Unfallmeldung an die VBG gibt es kein ausdruckbares Formular mehr, sondern ein Onlineformular im NABU Netz.

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Vereins-Haftpflichtversicherung

Wer ist versichert

Die Vereins-Haftpflichtversicherung versichert den NABU als Organisation. Das bedeutet, sie schützt alle Personen – egal ob Hauptamtliche, Mitglieder oder freiwillige Helfende (Nicht-Mitglieder) – die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den NABU einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Die Versicherung greift auch bei Schäden, die von Grundstücken oder Gebäuden ausgehen. Dies gilt sowohl für eigene als auch gepachtete oder zur Nutzung überlassene Flächen.

 

Welche Tätigkeiten sind versichert

Versichert sind alle Schäden, die bei satzungsgemäßen Tätigkeiten entstanden sind. Das sind unter anderem:

 

  • Durchführung von Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten
  • Halten und Hüten von Haus- und Nutztieren zur Landschaftspflege und zu Weidezwecken
  • Öffentliche Vertretung und Verbreitung der Ziele des Natur- und Umweltschutzgedankens
  • Veranstaltungen (z.B.: Mitgliederzusammenkünfte, Filmvorführungen, Feste)
  • Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Welche Schäden sind versichert

Die Vereins-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, für die der NABU haftbar gemacht werden kann. Das bedeutet, sie ersetzt Schäden, die Dritten durch Verschulden des NABU zugefügt wurden. Das umfasst unter anderem:

 

  • Personenschäden – Schäden, die einer Person körperlich zugefügt wurden (z.B. Verletzungen bei einem Unfall)
  • Sachschäden – Schäden am Eigentum anderer
  • Mitsachschäden – Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden
  • Umweltschäden – Schäden, die der Umwelt zugefügt wurden

 

Die Vereins-Haftpflichtversicherung schließt auch Schäden zwischen NABU-Mitgliedern ein.

 

Selbstbeteiligung

Um einer Vielzahl von Bagatellschäden entgegenzuwirken, ist eine Selbstbeteiligung von 250 € vorgesehen. Diese wird von der jeweiligen NABU-Gliederung getragen, die oder deren Vertreter*innen den Schaden verursacht haben.

 

Bei Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.

 

Was ist nicht versichert

  • Benutzung von Kraftfahrzeugen
  • Betrieb von Drohnen
  • Begehung von Straftaten
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden an Eigentum des NABU
  • Besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten und Veranstaltungen (Im Zweifel bitte Rückfragen an den Versicherungsservice, der ggfs. eine gesonderte Absprache mit der Versicherung trifft.)

Schadensmeldung

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